Allgemeine Geschäftsbedingungen


Vertragsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der

 

Firma Stempel Merkle,

 

gegenüber ihren Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt Fa. Stempel Merkle nur an, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen Fa. Stempel Merkle und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Tübingen, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

Verbraucher im Sinne dieser Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Angebot

Die Angebote von Stempel Merkle sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

 

3. Lieferung und Zahlung

Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nach der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail eine Auftragsbestätigung, die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält und in der die Bankverbindung angegeben ist. Der Kaufpreis ist, wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, unmittelbar nach Vertragsschluss durch Überweisung an Fa. Stempel Merkle zu zahlen.

Der Versand der bestellten Waren durch Fa. Stempel Merkle erfolgt nach Eingang des Kaufpreises. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet.

 

4. Lieferzeiten

Ware, die am Lager ist, versendet Fa. Stempel Merkle innerhalb von 5 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich Fa. Stempel Merkle um schnellstmögliche Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Fa. Stempel Merkle nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

Ist eine Lieferung unmöglich und beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder Zulieferers, so können sowohl Fa. Stempel Merkle als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern ein Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Das Rücktrittsrecht wegen der Überschreitung der Lieferfristen nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung wird hiervon nicht berührt. Fa. Stempel Merkle wird den Kunden unverzüglich von der Liefer-/Leistungsverzögerung unterrichten und im Falle des Rücktritts etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

 

5. Widerrufsrecht  

Der Kunde, der Verbraucher ist, hat ein Widerrufsrecht, es sei denn, es sind Waren zu liefern,

-      die nach Spezifikation des Kunden angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,

-      die aufgrund ihrer Beschaffenheit für die Rücksendung ungeeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde.

 

Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte zu liefern sind.

 

Im Falle des Widerrufs hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

 

Wegen der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird auf die Widerrufsbelehrung im Anhang verwiesen.

 

 6. Gefahrübergang

Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, geht die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Fa. Stempel Merkle auf den Kunden über.

 

7. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Fa. Stempel Merkle; im Falle, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Fa. Stempel Merkle im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Fa. Stempel Merkle anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

8. Gewährleistung

Fa. Stempel Merkle gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die von Fa. Stempel Merkle in Katalogen, Prospekten und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 443 BGB dar.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 1 u. 2 BGB).

Fa. Stempel Merkle ist – bei rechtzeitiger Meldung gem. Nr. 9 – nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde den reklamierten Artikel zusammen mit einer Kopie der Rechnung auf eigene Kosten an Fa. Stempel Merkle schickt. Bei Vorliegen eines Mangels ist Fa. Stempel Merkle verpflichtet, dem Kunden die entstandenen Porto- und Versandkosten zu ersetzen.

Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat.

 

9. Meldung von Mängeln, Transportschäden und Fehlmengen

a) Sofern der Kunde Unternehmer ist:

Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Bei Mängeln und Transportschäden ist Fa. Stempel Merkle sofort in Schrift- oder Textform (auch E-Mail) zu benachrichtigen. Meldet ein Kunde einen offensichtlichen Mangel oder Fehlmengen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware an Fa. Stempel Merkle, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Absenden der Meldung. Soweit es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, gelten ergänzend die Vorschriften des HGB (§§ 377 ff. HGB).

 

Zur Beachtung bei Transportschäden:

Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet.

Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Feststellung des Schadens aufzufordern, und zwar bei der Post (Postamt) - sofort am Tage der Zustellung, bei der Bahn Güter- oder Expressabfertigung - sofort am Tage der Zustellung, bei Kraftwagenspediteuren bzw. Fuhrunternehmen - sofort am Tage der Zustellung nach Ablieferung der Ware.

In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.

 

b) Sofern der Kunde Verbraucher ist:

In diesem Fall wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und der Fa. Stempel Merkle und dem Versandunternehmen schnellstmöglich mitzuteilen. Auf seine Gewährleistungsrechte hat es keinen Einfluss, wenn der Kunde dieser Bitte nicht nachkommt.

   

10. Haftung

Schadenersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Kunde gegenüber Fa. Stempel Merkle nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten und/ oder wesentlichen Vertragspflichten, sowie dann nicht, wenn der Schaden üblicherweise durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

 

11. Datenspeicherung

Gemäß § 28 BDSG machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Reutlingen, den 08.05.2013

Monika Seifried

Stempel Merkle